FILESCAN SYSTEMS
Wir digitalisieren Ihre Schätze
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EDV Dienstleistungen
Wir scannen
und digitalisieren Ihre analogen Schätze und bewahren Sie somit vor dem Verfall. Egal ob Bücher, Akten, Zeitschriften, Bilder, Pläne, Dias, Fotos, Schallplatten u.v.m. Wir bereiten Sie OCR und PDF/A konform auf.
A futuristic neon lit cyborg face by DALL-E
Papierstapel
Sieht Ihr
Archiv so in etwa aus und Sie überlegen sich schon die ganze Zeit wie Sie diese Dokumente sicher aufbewahren können? Wir bieten Ihnen eine Auswahl an Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Warum sollte man Akten / Unterlagen digitalisieren? Die Hauptargumente für das Digitalisieren von Aktenbeständen sind: eine erhebliche Raumersparnis (Kostenreduktion) eine Optimierung von Bearbeitungsprozessen u.v.m.
Berührungsloses scannen
Wir bieten
Ihnen eine besonders schonende, berührungsarme Digitalisierung Ihrer Dokumente an. Dies schont die Digitalisate und beschleunigt nicht Ihren Verfall.

Wir haben uns auf kleine bis mittlere Firmen spezialisiert
Wir haben
uns auf kleine bis mittlere Firmen spezialisiert und scannen Ihre Dokumente nach Ihren Vorgaben und bereiten Sie entsprechend auf.

Berührungsloses scannen
Besitzen
Sie noch DIAS und alte Bilder und möchten Sie sie digitalisieren? Wir erledigen dies für Sie!

Wir haben uns auf kleine bis mittlere Firmen spezialisiert
Oder
besitzen Sie noch analoge Schätze in Vinyl, die ebenfalls darauf warten digitalisiert zur werden?

Webdesign
Nennen
Sie eine Webseite Ihr Eigen und möchten Sie pflegen lassen oder gar eine Neue erstellen?

Wir unterstützen Sie sehr gerne hierbei.

Benötigen
Sie Hilfestellung bei der Einarbeitung und/oder Handhabung von Softwareprogrammen oder
im Umgang mit PC und Internet im Allgemeinen?

Wir unterstützen Sie sehr gerne hierbei.

Hilfestellung am PC
Erleben
Sie Sie die neue und fantastische Welt der KI-unterstützten Intelligenz, die gerade in aller Munde ist und die Welt ein Stück mehr verändern werden.

Wir unterstützen Sie sehr gerne hierbei.

KI
uns an und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten.
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Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.
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